Liebe Kundinnen und Kunden,
leider sind wir momentan nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Produkten oder Aufträgen gerne per Email, wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich.
Wir bitten Sie um Entschuldigung und hoffen, bald wieder voll und ganz für Sie da zu sein.
Ihr TopTresore Team.
Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ist in § 15 BtMG geregelt. Nach Definition des BfArM ( Bundesamt für Arznei- und Medizinprodukte sollen Betäubungsmittelvorräte in Arztpraxen, Alten und Pflegeheimen heimen, Krankenhausbereich, Apotheken u.s.w in Wertschutzschränken / Tresoren, mindestens zertifiziert nach EN-1143-1 Grade 0 ( Klasse N/0I) oder höher aufbewahrt werden.
zertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad I - Wenn das Eigengewicht 1.000kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend.
zertifizierter Wertschutzschrank mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad 0/N I - Wenn das Eigengewicht 200kg unterschreitet ist die fachgerechte Verankerung zwingend. Auch Einmauerschränke / Wandtresore können bei fachgerechter Montage genutzt werden