Pistolenschränke

Kurzwaffentresore und Pistolenschränke

Kurzwaffenschränke bzw. Pistolenschränke müssen nach dem neuen Waffengesetz der Europanorm EN-1143-1, mindestens Widerstandsgrad N/0 entsprechen. Dies gilt für Neuanschaffungen. Die nach dem alten WaffG. gültigen Tresore der Sicherheitsstufe B sind ab 06.07.2017 nicht mehr gesetzeskonform, im Rahmen der Besitzstandswahrung müssen Sie jedoch nicht ausgetauscht werden, sondern behalten Ihre Berechtigung.Die nach dem alten WaffG. gültigen Tresore der Sicherheitsstufe B sind ab 06.07.2017 nicht mehr gesetzeskonform. In Tresoren für Kurzwaffen Grad 0 dürfen Sie bis zu 5 Kurzwaffen gemeinsam mit der Munition aufbewahren, während Sie in Kurzwaffenschränken Grad 1 eine unbegrenzte Anzahl von Kurzwaffen gemeinsam mit der Munition sichern können. Eine ausgezeichnete Kombination von Kurzwaffentresor und Wertschutzschrank gibt Ihnen bei Tresoren geprüft nach EN- 1143-1. Sollten Sie also sowohl Ihre Kurzwaffen, wie auch andere Werte sichern wollen, haben Sie mit diesen Tresoren die Möglichkeiten dazu.